Definition:
Eine Konstruktion in einer Außenfläche kann dann als „wämebrückenfrei“ bezeichnet - und damit in der Energiebilanz vernachlässigt - werden, wenn die Summe der Wärmebrücken des betreffenden Bauteils dividiert durch die Fläche des Bauteils kleiner 0,01 W/(m²K) ist.
Ψ ≤ 0,01 W/(mK) [WbKrit]
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