Abfall aus Compacfoam

Compacfoam ist ein sortenreiner EPS Werkstoff (Expandiertes Polystyrol) und kann wie herkömmliches EPS (zum Beispiel Fassadendämmplatten) entsorgt und recycled werden. Durch die hohe Dichte ist eine Weiternutzung als Rohstoff für Spritzgussanwendungen problemlos möglich. Eine Rückführung als Regranulat in die Standard EPS Herstellung war bisher nicht möglich.

Compacfoam nimmt sortenreine Abfall von seinen Kunden jederzeit zurück.

Abfallschlüsselnummer

Die Einstufung von Abfällen erfolgt in der europäischen Union durch die „Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV)“

Der Europäische Abfallartenkatalog (EAK) stuft in der Europäischen Union Abfälle mit 6-stelligen Abfallschlüsselnummern ein.

Dieses Verzeichnis ist ein gemeinschaftsrechtlich harmonisiertes Abfallverzeichnis, das regelmäßig auf der Grundlage neuer Erkenntnisse und insbesondere neuer Forschungsergebnisse überprüft und erforderlichenfalls gemäß Artikel 18 der Richtlinie 75/442/EWG geändert wird.

Compacfoam ist als nicht gefährlicher Abfall einzustufen.

bei sortenreiner Fraktion kann Compacfoam als „17 02 03 Kunststoff“ und in
nichtsortenreiner Verbindung (z.B. mit Holz, Metall o.ä.) als „17 09 04 gemischte Bau- und Abbruchabfälle“ eingestuft werden.

siehe auch: http://www.gesetze-im-internet.de/avv/BJNR337910001.html

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